Haben Sie Fragen dazu?
Das Team der Geschäftstelle des ZHBC freut sich auf Ihren Anruf.
Anmerkung: die definitive Aufnahme erfolgt gemäss Art. 4 Absatz 1 der Statuten durch den Vorstand. Ihr Beitrittsgesuch wird anlässlich der nächstmöglichen Vorstandssitzung behandelt.